Veränderungen in den angeordneten Evakuierungszonen
Im Juni 2015 verkündete die Regierung die Wiederaufbaumaßnahmen zu beschleunigen, um die Evakuierungsanweisungen, die an alle Zonen ausgegeben wurden, bis März 2017 aufzuheben (außer der Zonen, in die eine Rückführung schwer möglich ist) und den Bewohnern die Rückkehr in ihre Häuser zu ermöglichen.
Momentan bedecken diese Zonen (371 km²) 2.7 % der Fläche der Präfektur Fukushima (13.783 km²).
11. März 2011
12. März 2011
22. April 2011 |
überarbeitet am 1. April 2017
Momentan bedecken diese Zonen (371 km²)2.7 % der Fläche der Präfektur Fukushima (13.783 km²).
Update zu den Hauptaktivitäten in den Sperrgebieten im Rahmen des "Evakuierungsbefehls" (Stand vom 19. Juni 2015)
Flächen nach Strahlenbelastung ausgewiesen. | Zutritt durch physische Barrieren eingeschränkt (z.B. Barrikaden) | Eintrittspunkte und Zwecke des Zutritts | |||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Durchgangsverkehr über Hauptstraße | Temporäre Rückkehr der Bewohner | Zutritt für öffentliche Versorgungsunternehmen | Zutritt für Arbeitszwecke oder ähnliche Aktivitäten, die in diesem Bereich gestattet sind | Übernachten in der Region. | |||
Zone, in die eine Rückführung schwer möglich ist | Ja | (Anmerkung 1,Anmerkung 2) |
(Anmerkung 1) |
(Anmerkung 1) |
(Anmerkung 1) |
||
Eingeschränkte Wohnzone | Nein | (Anmerkung 3) |
|||||
Zone in Vorbereitung auf die Aufhebung der Evakuierungsanweisung | Nein | (Anmerkung 3) |
Schwer zugängliche Zone (Eingeschränkter Zugangsbereich)
Die Fläche, in der die jährliche Gesamtdosis laut Berechnungen aus der Strahlungsintensität der Luft nicht niedriger als 20 mSv sein kann, auch 6 Jahre nach der Atomkatastrophe. (Die Fläche, in der die geschätzte jährliche Gesamtdosis über 50 mSv liegt; Stand März 2012)
Eingeschränkter Wohnbereich
Die Fläche, in der die jährliche Gesamtdosis laut Berechnungen aus der Strahlungsintensität der Luft nachgewiesen bei über 20 mSv liegt (Stand März 2012).
Vorbereitungszone für die Aufhebung des Evakuierungsbefehls
Die Fläche, in der die jährliche Gesamtdosis laut Berechnungen aus der Strahlungsintensität der Luft nachgewiesen unter 20 mSv liegt (Stand März 2012).
Die erlassen Evakuierungsrichtlinien gelten nach wie vor in allen drei Bereichen, und in der "Schwer zugänglichen Zone" ist der Zutritt durch physische Barrieren eingeschränkt (z.B. Barrikaden).
Im "Eingeschränkten Wohnbereich" und der "Vorbereitungszone für die Aufhebung des Evakuierungsbefehls" ist der Zutritt für nicht autorisierte Personen eingeschränkt, obwohl es keine Tageszeit gibt, zu der eine Zutrittsbeschränkung gilt.
(Anmerkung 1) Dies kann genehmigt werden, wenn der Bürgermeister der Gemeinde einen Passierschein ausgestellt hat, o.ä.
(Anmerkung 2) Auf einigen Autobahnen müssen Reisende keinen Passierschein vorweisen.
(Anmerkung 3) Es gibt einige Fälle, in denen Ausnahmen erlaubt sind, z.B. eine Übernachtung in "Sonderfällen" oder "bei der Vorbereitung nach Hause zurückzukehren".
Veränderung in den Flüchtlingszahlen